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   OLG Hamm, 21.03.2012 - I-8 U 183/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9540
OLG Hamm, 21.03.2012 - I-8 U 183/10 (https://dejure.org/2012,9540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2012 - I-8 U 183/10 (https://dejure.org/2012,9540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2012 - I-8 U 183/10 (https://dejure.org/2012,9540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abhängiges Unternehmen, Aktienrecht, angemessener Ausgleich, Barabfindung, Beherrschungsvertrag, Gewinnabführungsvertrag, Unternehmensvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2012, 740
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 27/05

    Aktionärsklage auf Abfindung gegen die Jenoptik AG abgewiesen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2012 - 8 U 183/10
    Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, dass ihr der Zinsanspruch trotz der späteren Veräußerung der Aktien aufgrund der Grundsätze, die in der JenoptikEntscheidung des BGH (Urteil vom 08.05.2006 - II ZR 27/05) niedergelegt seien, zustehe.

    Aus der von der Klägerin bemühten "Jenoptik"Entscheidung des BGH vom 08.05.2006 (II ZR 27/05, BGHZ 167, 299 = NJW 2006, 3146) ergibt sich nichts anderes.

    Auch wenn der BGH in dieser Entscheidung die dogmatische Frage unbeantwortet lässt, wo das Abfindungsoptionsrecht des Aktienveräußerers verbleibt, besteht jedenfalls im Ergebnis Einigkeit darüber, dass dieses Recht in der Person des Veräußerers untergeht und mangels Aktiennachweismöglichkeit auch nicht mehr durchsetzbar ist (MünchKomm/Paulsen, AktG, 3. Auflage (2010), § 305 Rdn. 35; Bungert/Bednarz, BB 2006, 1865 (1866); vgl. auch BGH, Urteil vom 08.05.2006 - II ZR 27/05, BGHZ 167, 299 = NJW 2006, 3146 - juris Rdn. 11), so dass viel dafür spricht, das Abfindungsoptionsrecht auflösend bedingt durch die Weiterveräußerung der Aktie anzusehen (so: Bungert/Bednarz, BB 2006, 1865 (1866)).

  • BGH, 16.09.2002 - II ZR 284/01

    Verrechnung von Ausgleichsleistungen aufgrund Barabfindung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2012 - 8 U 183/10
    Mit der Anordnung der Verzinsung für die Barabfindung soll Verzögerungen des Spruchverfahrens von Seiten des Abfindungsschuldners entgegengewirkt werden (BGH NJW 2002, 3467; OLG München, AG 1998, 239 (240); kritisch zu diesem Zweck: MünchKomm/Paulsen, AktG, 3. Auflage (2010), § 305 Rdn. 146).
  • LG Dortmund, 13.12.2006 - 20 AktE 4/94

    Anspruch auf eine höhere Abfindung für außenstehende Aktionäre; Beherrschungs-

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2012 - 8 U 183/10
    In dem vom Landgericht Dortmund aus diesem Anlass durchgeführten Spruchverfahren (20 AktE 4/94) ist die den Aktionären der W AG zu gewährende Barabfindung abweichend von dem vertraglichen Angebot festgesetzt worden.
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